
Die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) der EU regelt den Umgang mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen – also Aussagen zu ökologischen und sozialen Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführendem Marketing und Greenwashing zu schützen sowie unlautere Praktiken im Kontext von Nachhaltigkeit rechtlich greifbar zu machen.
Die Anforderungen der EU-Richtlinie wurden inzwischen in das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) übernommen und sind ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden.
Damit steigen auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation im Tourismus deutlich. Künftig müssen veröffentlichte Texte, Bilder und Grafiken EmpCo- bzw. UWG-konform gestaltet sein.
Unterstützung für touristische Akteure
Zur Unterstützung der Branche hat die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) einen praxisorientierten Handlungsleitfaden zur EmpCo-Richtlinie veröffentlicht. Dieser richtet sich an touristische Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette – darunter Tourist-Informationen, Destination Management Organisationen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen.
Der Leitfaden soll dabei helfen, Nachhaltigkeit verständlich, glaubwürdig und rechtssicher zu kommunizieren und frühzeitig notwendige Anpassungen in der täglichen Kommunikationsarbeit vorzunehmen.
Der Handlungsleitfaden ist auf unserer Unterseite „EmpCo-Richtlinie“ eingebunden oder kann auch direkt über die Website der DZT heruntergeladen werden.
Hier geht es direkt zum Dokument.