
Im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes plant die Bundesregierung die Abschaffung der besonderen Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Diese Änderung betrifft jedoch nicht ausländische Gäste, für die die Meldepflicht weiterhin bestehen bleibt. Obwohl das Gesetz noch nicht abschließend beraten und beschlossen ist, wird erwartet, dass die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige ab 2025 entfällt.
Mit der Abschaffung der besonderen Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige entfällt die Pflicht zur Nutzung besonderer Meldescheine für deren Datenerhebung weitgehend. Zukünftig müssen nur noch ausländische Gäste den besonderen Meldeschein eigenhändig ausfüllen und unterschreiben oder sich elektronisch qualifiziert legitimieren.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) sehen die Notwendigkeit, die veralteten Formulierungen in den Satzungen, die die Meldeformulare betreffen, zu aktualisieren. Um die Kommunen auf diese Änderungen vorzubereiten, haben DTV und DHV eine Handreichung erstellt. Die Ergänzung und Erweiterung dieser Handreichung erfolgen nach Inkrafttreten des Gesetzes. Darüber hinaus setzen sich die Verbände für eine angemessene Übergangsfrist ein, damit die betroffenen Gemeinden ausreichend Zeit haben, ihre Satzungen anzupassen.
Um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, empfehlen wir den betroffenen Orten, sich bereits jetzt mit dem Thema vertraut zu machen und den Text der Kur- oder Tourismusabgabesatzung zu überprüfen.
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Westerwald Touristik-Service
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