
Der Bundesrat hat am 18. Oktober dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt somit die besondere Meldepflicht für deutsche Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein zur Unterstützung und Entlastung der touristischen Betriebe. Sie bedeutet nicht nur eine Vereinfachung im Meldewesen, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand für Mitarbeitende.
Den betroffenen Kommunen bleibt keine Übergangszeit, um auf die neuen Anforderungen zu reagieren. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) bedauert, dass es nicht gelungen ist, eine Frist für die notwendigen Anpassungen politisch durchzusetzen, was viele Beherbergungsbetriebe vor Herausforderungen stellt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Meldepflicht für ausländische Gäste weiterhin primär in Papierform erfolgt.
Bereits im Sommer hatte der DTV zusammen mit dem Deutschen Heilbäderverband darauf hingewiesen, dass Kommunen ihre Gästebeitragssatzungen rechtzeitig prüfen und anpassen sollten. Diese Initiative wurde durch den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt.
Wichtig für die Kommunen: Gemeinden, die Gästebeiträge erheben und sich dabei auf das Bundesmeldegesetz stützen, sollten ihre Satzungen umgehend auf möglichen Anpassungsbedarf prüfen. Der DTV stellt hierzu eine Handreichung zur Verfügung, die Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen erläutert.
Um die Kommunen und Betriebe in dieser Übergangsphase bestmöglich zu unterstützen, bietet zudem der DTV gezielte Hilfestellungen an, darunter ein aktualisiertes FAQ-Dokument und ein Webinar-Angebot. In den Webinaren werden die rechtlichen Aspekte der Neuregelung erläutert, praxisnahe Empfehlungen für die Umsetzung und Handlungsempfehlungen gegeben.
Weitere Informationen, das FAQ und die Anmeldung zu den Webinaren sind auf der Website des DTV verfügbar: https://www.deutschertourismusverband.de/themen/politik/buerokratieabbau
Kontakt:
Mareike Walter
Westerwald Touristik-Service GbR
Kirchstraße 48a, 56410 Montabaur
Tel.: +49(0)26 02 / 30 01 – 26
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