
Die DAC7-Richtlinie und das Plattform-Steuertransparenzgesetz verpflichten Betreiber von Buchungs- und Verkaufsplattformen, bis zum 31.03.2024 erstmalig einige Daten sowie die Umsätze von Anbietern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Ab sofort steht dazu in TNWissen Rheinland-Pfalz im Kurs DAC7 und Plattform-Steuertransparenzgesetz eine neue Lerneinheit mit einem Werkzeug zur Selbsteinschätzung bereit, das Lernenden nach wenigen Klicks aufzeigt, welche Pflichten sie im Zuge des neuen Gesetzes erfüllen müssen.
Informationen und Vorlagen für Anbieter, Stützpunkte und Destinationen
Die genauen Voraussetzungen für die Umsetzung des Plattform-Steuertransparenzgesetzes wurden im August 2023 vom BZSt bekannt gegeben: Plattformbetreiber müssen nun sicherstellen, dass bestimmte Angaben der auf den Online-Plattformen gelisteten Anbieter bis zum Stichtag 31.03.2024 an das BZSt übermittelt werden. Gefordert sind beispielsweise Angaben zur Steueridentifikationsnummer oder die Adresse des Firmensitzes für gewerbliche Anbieter.
Mithilfe der Selbsteinschätzung in TNWissen Rheinland-Pfalz können Nutzerinnen und Nutzer der Lernplattform herausfinden, welche Daten sie im Einzelnen bereitstellen bzw. erheben müssen. Zudem steht ein juristisch geprüftes Muster-Anschreiben auf der Kursstartseite zum Download bereit, das in der Kommunikation mit Vertragspartnern verwendet werden kann.
Sollten die Daten nicht fristgerecht zur Verfügung stehen, muss die Möglichkeit zur Buchung bzw. zum Kauf der entsprechenden Angebote auf der Plattform gesperrt werden. Aus diesem Grund sollten Anbieter die geforderten Angaben ab sofort bereithalten – Informationen zur Übermittlung der Daten werden von den Plattformbetreibern bereitgestellt.
Direkt zur neuen Lerneinheit:
Die Lernplattform erreichen Sie unter:
Direkt zur Registrierung: