Der DataHub Rheinland-Pfalz bietet die Möglichkeit, aus kuratierten Datensatzsammlungen sogenannte Widgets zu generieren, die via JavaScript-Code in Webseiten eingebunden werden können. Die RPT stellt hierfür die Widgets in einer landesweit nutzbaren und fertig gestylten Version zur Verfügung. Für die Kartendarstellung kommen OpenStreetMap-Karten zum Einsatz.
Schriftarten und Farben der Widgets können bei Bedarf mit eigenem CSS angepasst werden. Anders als bei der API können Webseitenbetreiber die Daten per einfachem JavaScript-Code in die eigene Webseite einfügen; darstellende Programmierung ist hierfür nicht notwendig.
An Dritte bzw. Partner außerhalb von Rheinland-Pfalz werden in der Regel nur frei lizenzierte Daten (also solche mit CC-Lizenz) weitergegeben. Andernfalls wäre ein Nutzungsvertrag zu schließen.
Die Datenhalter selbst, also die Stützpunkte und Regionen innerhalb von Rheinland-Pfalz, haben jedoch die Möglichkeit, alle eigenen Daten lizenzunabhängig über den DataHub bereitgestellt zu bekommen.
Zum Event-Widget: https://widgets.rlp-tourismus.de/events/
Zum Collection-Widget: https://widgets.rlp-tourismus.de/collection/
Zum Gallery-Widget: https://widgets.rlp-tourismus.de/gallery/
Zum Karten-Widget: https://widgets.rlp-tourismus.de/v3/map/
Widgets und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Am 15.06.2022 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Es definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen u.a. der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
Die Widgets fallen unter die Ausnahmeregelungen im § 1 Abs. 4 BFSG:
- Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden;
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden;
- Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen barrierefrei zugänglich in digitaler Form bereitgestellt werden;
- Inhalte von Dritten, die von dem betreffenden Wirtschaftsakteur weder finanziert noch entwickelt werden noch dessen Kontrolle unterliegen;
- Inhalte von Webseiten und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, da ihre Inhalte nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet werden.
Daher können Widgets auf Websites auch nach dem Inkrafttreten des BFSG wie gehabt ohne weitere Anpassungen eingebunden werden.
Die dataCycle GmbH überprüft als Entwickler die Widgets trotz der für diesen Anwendungsfall geltenden Ausnahmeregelungen laufend, um weiteres Verbesserungspotenzial zu identifizieren und umzusetzen. Darüber hinaus ist allerdings zu beachten, dass Datacycle auch externe Open-Source-Software einsetzt, z.B. das Karten-Framework MapLibre. Anpassungen zur Barrierefreiheit können in einem solchen Fall nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten erfolgen.