
Anfang Dezember 2023 wurde in dem Beitrag (https://rlp.tourismusnetzwerk.info/2023/12/06/dac7-richtlinie-erfordert-umgehendes-handeln-von-betrieben-und-stuetzpunkten/) informiert, dass die EU im sogenannten Plattformen-Steuertransparenzgesetz –kurz„PStTG”– sowie in der sogenannten DAC7 EU-Richtlinie alle Anbieter von Onlinebuchungsportalen und Onlinediensten (allg. “Plattformen”) dazu verpflichtet, die seit dem 01.01.2023 eingegangen Umsätze in einer jährlichen Kontrollmeldung über die Anbieter und Umsätze auf ihren Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die Kontrollmeldung muss immer bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen (z. B. bis zum 31.01.2024 muss die Meldung für die Umsätze 2023 erfolgt sein); neben Portalen wie booking.com und anderen betrifft dies auch die Tourist-Informationen in Rheinland-Pfalz.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Meldefristen nach dem PStTG angepasst.
Sowohl die Information an die Leistungsträger als auch die Meldung an das BZSt müssen nun vor dem 01.04.2024, also spätestens bis einschließlich 31.03.2024 erfolgt sein. Das bedeutet eine Fristverlängerung um 2 Monate, also muss die Meldung für die Umsätze 2023 bis zum 31.03.2024 erfolgen.
Alle weiteren Informationen die im Beitrag vom 06.12.2023 veröffentlicht wurden, gelten unverändert.