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	<title>Tourismusnetzwerk Rheinland-PfalzIris Kremer &#8211; Tourismusnetzwerk Rheinland-Pfalz</title>
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	<description>Fachinformationen rund um den Tourismus in Rheinland-Pfalz</description>
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		<title>Schmitt: 90 Millionen Euro für innovative Unternehmen – Dreifachschub für Transformation durch Innovation</title>
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		<author>iris.kremer@mwvlw.rlp.de(Iris Kremer)</author>
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		<pubDate>Fri, 16 Feb 2024 09:41:15 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit rund 90 Millionen Euro wollen wir unseren Unternehmen einen echten Innovationsschub ermöglichen. Mit diesem Dreiklang unterstützen wir bewusst die gesamte Bandbreite der Unternehmen - vom kleinen und mittleren Betrieb bis zum Großunternehmen. Unsere Betriebe wissen, mit welchen Innovationen sie die Transformationsprozesse am besten meistern können. Diese Anstrengungen flankieren wir mit drei passgenauen Förderprogrammen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt anlässlich der Programmstarts.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="mb-6"><strong>Mit einem Förderprogramm-Trio stellt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau rund 90 Millionen Euro für innovative Unternehmen bereit. Dies teilte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mit. Neben den EFRE-Förderprogrammen „Effizienzsteigerung in gewerblichen Unternehmen“ (EffInvest) und „Betriebliche Innovationen umsetzen“ (IBI), die neu aufgelegt wurden, startet auch das Regionalförderprogramm GRW wieder. Anträge können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.</strong></p>

<div class="mb-7 news-text-wrap">

„Mit rund 90 Millionen Euro wollen wir unseren Unternehmen einen echten Innovationsschub ermöglichen. Mit diesem Dreiklang unterstützen wir bewusst die gesamte Bandbreite der Unternehmen - vom kleinen und mittleren Betrieb bis zum Großunternehmen. Unsere Betriebe wissen, mit welchen Innovationen sie die Transformationsprozesse am besten meistern können. Diese Anstrengungen flankieren wir mit drei passgenauen Förderprogrammen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt anlässlich der Programmstarts.

Die drei Programme verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze und nehmen verschiedene Dimensionen der Transformationsprozesse in den Blick. „EffInvest hat die CO2-Minderung und die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus, während wir mit IBI die Digitalisierung von Geschäftsmodellen in den Mittelpunkt stellen“, so Schmitt. „Mit der GRW-Förderung wird auch die bewährte Strukturpolitik für Regionen mit besonderen Herausforderungen fortgesetzt.“ Alle Programme richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in ganz Rheinland-Pfalz. Anträge können ab sofort gestellt werden. „Neben der ISB steht auch unsere Innovationsagentur den Unternehmen zur Seite, um die passende Förderung für ihr Vorhaben auszuwählen“, betonte Ministerin Schmitt.

<strong>Die Programme in der Übersicht: </strong>

Das neue Programm „<strong>EffInvest</strong>“ unterstützt Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz von mindestens 20 Prozent oder sonstiger Ressourceneffizienz von mindestens 10 Prozent führen. Es werden Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 Tonnen CO2 gefördert. Hierfür werden im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 insgesamt 32,7 Millionen Euro an EU-Mittel bereitgestellt, welche bedarfsorientiert durch Landesmittel verstärkt werden.

Das Programm richtet sich an kleine, mittlere und große gewerbliche Unternehmen einschließlich von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Bei Großunternehmen ist die beihilferechtliche Beschränkung mit bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren einzuhalten.

Das „<strong>IBI-Programm</strong>“ unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Innovationen wie der technologischen Transformation bzw. der Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen. Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Großunternehmen können nicht gefördert werden. Zur Umsetzung dieses Programms sind rund 34,5 Millionen Euro aus Mitteln des EFRE 2021-2027 vorgesehen, welche bedarfsorientiert durch Landesmittel verstärkt werden.

Zudem startet die Antragsstellung bei dem <strong>Regionalförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)</strong>. Durch das Programm werden gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe in ausgewählten Fördergebieten strukturschwacher Regionen in Rheinland-Pfalz durch einen Investitionszuschuss unterstützt. Rund 20 Millionen Euro an Landesmitteln werden im Haushaltsjahr 2024 zur Kofinanzierung von Bundesmitteln für den Start bereitgestellt.

Gefördert werden kann die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Es können Investitionsvorhaben gefördert werden, die – ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze – bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.

Die Förderhöhen sind neben der Größe des Unternehmens abhängig von den GRW-Fördergebieten (D oder C). Ein Karte finden Sie hier: <a href="https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/154/Karte_-_Foerderkarte_GRW-REGIO_2022-2027.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/154/Karte_-_Foerderkarte_GRW-REGIO_2022-2027.pdf</a>

In GRW-D Fördergebieten können kleine und mittlere Unternehmen je nach Größe von 10 Prozent bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. In den C-Fördergebieten ist in den kreisfreien Städten Pirmasens und Zweibrücken eine Förderung von 10 Prozent bis zu 30 Prozent möglich und in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz von 15 Prozent bis zu 35 Prozent, abhängig von der Größe des Unternehmens.

Gefördert werden können eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen.

<strong>Eine Antragstellung der Programme ist ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich.</strong>

EffInvest: <a href="https://isb.rlp.de/364.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://isb.rlp.de/364.html</a>

IBI: <a href="https://isb.rlp.de/361-landesfoerderprogramm-im-rahmen-des-efre-2021-2027-implementierung-betrieblicher-innovationen-ibi-efre.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://isb.rlp.de/361-landesfoerderprogramm-im-rahmen-des-efre-2021-2027-implementierung-betrieblicher-innovationen-ibi-efre.html</a>

GRW: <a href="https://isb.rlp.de/foerderung/153.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://isb.rlp.de/foerderung/153.html</a>

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162220

Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550

</div>]]></content:encoded>
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		<title>Schmitt und Ebling übergeben Förderbescheide an Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler</title>
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		<author>iris.kremer@mwvlw.rlp.de(Iris Kremer)</author>
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		<pubDate>Wed, 14 Feb 2024 10:13:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ahrtal]]></category>
		<category><![CDATA[Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wiederaufbau]]></category>

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		<description><![CDATA["Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erhält 7,5 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“, weitere 9,7 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds und rund 5 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms „Öffentliche Tourismusstruktur“.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<em>Die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Tourismusministerin Daniela Schmitt und der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling haben mehrere Förderbescheide in Höhe von 22,2 Millionen Euro an Bürgermeister Guido Orthen überreicht. Im Rahmen der Städtebauförderung sowie der Förderprogramme „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ und „Aufbauhilfe 2021“ unterstützt die Landesregierung den Neu- und Wiederaufbau der Kurparkliegenschaften in Bad Neuenahr-Ahrweiler.</em>

„Der Wiederaufbau schreitet voran und viele kleine und größere Fortschritte werden immer deutlicher sichtbar. Bei den Kurparkliegenschaften konnten wir Mittel aus der Tourismusförderung, dem Städtebau und der Wiederaufbauhilfe kombinieren. So tragen wir dazu bei, dass ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen vor Ort gegangen werden kann“, sagten Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Michael Ebling.

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erhält 7,5 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“, weitere 9,7 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds und rund 5 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms „Öffentliche Tourismusstruktur“.

Zentrale Maßnahme der Förderbescheide ist der Neubau der Kurparkliegenschaften. An den Kurparkliegenschaften soll ein multifunktionales Gebäude entstehen, das die Konzerthalle mit der denkmalgeschützten Konzertmuschel, das Haus des Gastes, inklusive moderner Tourist-Information, einer Trinkhalle mit Trinkbrunnen des Bad Neuenahrer Heilwassers; ebenso ein Lesesaal, Foyer und Heilbad-Ausstellung und die Stadtbibliothek beherbergen wird.

„Mit den Förderungen wollen wir vor allem Nachhaltigkeit, Fortschritt sowie die Aufwertung und Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie der gesamten Region unterstützen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bei der Bescheidübergabe. „Das Vorhaben ist eine Investition, die Wertschöpfung für das gesamte Ahrtal generiert, denn der Tourismus ist und bleibt einer der größten wirtschaftlichen Motoren in der Region.“

„Durch die breite Förderung der vielfältigen Vorhaben wollen wir Bad Neuenahr-Ahrweiler als zukunftsfähige Innenstadt erhalten und genau in diesem Sinne gemeinsam wiederaufbauen und gestalten“, ergänzten Schmitt und Ebling.

„Einen Teil der Städtebaumittel möchte die Stadt für den Erhalt und die Fortentwicklung der Alleenstruktur im Innenstadtbereich einsetzen. Zum Rückhalt von Regenwasser sollen beispielsweise dezentrale, unterirdische Regenspeicherbauwerke hergestellt und an die Straßenabläufe und Dachentwässerungsleitungen angeschlossen werden“, so Innenminister Michael Ebling. Im Fördergebiet „Stadtkern Ahrweiler“ plane die Stadt außerdem, die Mittel für die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude zu nutzen. Der Wiederaufbau der Konzertmuschel im Kurpark wird zusätzlich mit 510.000 Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ unterstützt.

Ebenfalls aus dem Aufbauhilfefonds wird der Wiederaufbau der Obertorbrücke und der Brücke an der Otlerstraße mitfinanziert. Beide Brücken wurden durch das Hochwasser zerstört und können nun als Fuß- und Radwegbrücke wiederaufgebaut werden.

„Die signifikanten Förderzusagen sowohl des Innenministeriums (Städtebauförderung und Wiederaufbau) als auch des Wirtschaftsministeriums (Tourismusförderung) helfen uns in besonderem Maße dabei, einen herausragenden Ort der Begegnung und Kultur in unserer Stadt zu schaffen. Der Bau des neuen multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Konzertsaal und Raum für vielfältige Veranstaltungen und Freizeitgestaltung im Kurpark ist für uns als Heilbad mit über 160 Jahren Tradition ein identitätsstiftender Meilenstein. Zusammen mit den wieder eröffneten Kliniken, den erfolgten und kommenden Hoteleröffnungen und den noch zu sanierenden Parkanlagen kehren wir schrittweise zu unserem vielseitigen Gesundheits-, Freizeit- und Kulturangebot zurück“, sagte Bürgermeister Guido Orthen.

Jan Ritter, Geschäftsführer der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH fügte hinzu: „Als Betreiber freuen wir uns über die vielfältige Nutzbarkeit des Gebäudes mit all seinen Synergien. Die Zusammensetzung aus den drei Hauptbestandteilen Haus des Gastes (bestehend aus Tourist-Information sowie Trinkhalle mit Trinkbrunnen der Heilquelle Großer Sprudel), Konzerthalle und Stadtbibliothek ermöglicht es, verschiedene Kultur- und Freizeitangebote zentral unter einem Dach anbieten zu können. Auch die obligatorische Ausgabestelle des ortsgebundenen Heilmittels wird dort abgebildet werden. Personal und Räumlichkeiten können so an einem Ort gebündelt werden.“

<strong>Hintergrund:</strong>

Die Städtebauförderung bietet für unterschiedliche städtebauliche Herausforderungen jeweils passgenaue Förderprogramme für eine zukunftsfähige, nachhaltige und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden. Im Programmjahr 2023 wurden in der Städtebauförderung insgesamt rund 80 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt. Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern werden Mittel zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt. Für Wiederaufbaumaßnahmen im Landkreis Ahrweiler wurden bisher 640 Bewilligungen mit einer Förderhöhe von 601 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds bewilligt.

&nbsp;

Nicola Diehl, Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162220

Sonja Bräuer, Pressesprecherin
Ministerium des Innern und für Sport
Tel. +49 6131 163312]]></content:encoded>
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		<title>EFRE-Förderaufruf und Start der Bewerbungsphase</title>
		<link>https://testtn.tourismusnetzwerk.info/2024/01/22/efre-foerderaufruf-und-start-der-bewerbungsphase/</link>
		<author>iris.kremer@mwvlw.rlp.de(Iris Kremer)</author>
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		<pubDate>Mon, 22 Jan 2024 13:00:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung TS]]></category>
		<category><![CDATA[Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima]]></category>
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		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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		<category><![CDATA[Tourismusstrategie RLP]]></category>
		<category><![CDATA[Touristische Infrastruktur TS]]></category>
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		<category><![CDATA[Tourismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt im Rahmen des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms für die Förderperiode 2021-2027 im spezifischen Ziel 1.3 „Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen“ die Schaffung touristischer Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Förderschwerpunkt „Touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0)“ im Rahmen des Förderprogramms öffentliche Tourismusinfrastruktur</strong>

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt im Rahmen des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms für die Förderperiode 2021-2027 im spezifischen Ziel 1.3 „Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen“ die Schaffung touristischer Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien.

Ziel des Förderaufrufs ist es, den Tourismus in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der digitalen Transformation mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten weiterzuentwickeln und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Anwendung digitaler Technologien kann Angebote besser erlebbar machen, neue Angebote schaffen sowie Potenziale eröffnen sowie Prozesse optimieren.

<strong>Start der Bewerbungsphase</strong>

Das zweistufige Verfahren besteht aus einer aussagekräftigen Bewerbung in der ersten Stufe (Bewerbungsphase) und einem formalen Förderantrag in der zweiten Stufe (Antragsphase) durch die erfolgreichen Bewerber.

Bewerbungen mit Projektvorschlägen können <strong>ab dem 22. Januar 2024 bis zum 1. Juli 2024</strong> eingereicht werden. Es können nur Teilnahmeanträge mit Bewerbungen in diesem Zeitfenster eingereicht werden.

<strong>Was kann gefördert werden?</strong>

Fördergegenstand sind Investitionen in innovative, saisonunabhängige und digital unterstützte Angebote der öffentlichen Tourismusinfrastruktur; dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie sein. Hiervon umfasst sind erlebnisorientierte Besuchereinrichtungen als multifunktionale Einrichtungen für verschiedene Gästebedürfnisse oder als Einrichtungen zur Vermittlung von Natur- und Kulturerben, die imageprägend für Rheinland-Pfalz sind. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.

„Digitale Technologien“ meint hier vor allem fortschrittliche Hard- und Softwaretools der Informations- und Kommunikationstechnologie, deren Vernetzung mit Big Data z. B. für Echtzeitanwendungen sowie digitale Medientechnologien wie Virtual Reality, Augmented Reality, Künstliche Intelligenz für Sprachassistenz und Bilderkennung, Servicerobotik, Sensorik. Sie werden für Prozessinnovationen eingesetzt, beispielsweise im Rahmen der Besucherinformation und -lenkung oder zur Differenzierung des touristischen Produktes bzw. der touristischen Dienstleistung durch digital unterstützte Erlebnisse.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem <strong>Leitfaden</strong> im Download-Bereich rechts auf dieser Seite. Hinweise zu Mindestanforderungen, Zuwendungsvoraussetzungen sowie zur Abgrenzung von förderfähigen und -würdigen zu nicht förderfähigen und –würdigen Sachverhalten finden sich ebenfalls in gesammelter Form im Leitfaden. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift (VV) „Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur“ vom 20. April 2023 und die VV IBW-EFRE vom 21. Dezember 2022.

<strong>Wer kann sich bewerben?</strong>

Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen als Träger der Maßnahme, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände

<strong>Wie kann ich mich bewerben?</strong>

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können vom 22. Januar bis 1. Juli 2024 elektronisch per E-Mail an die Adresse <a href="mailto:Foerderung_Tourismus@mwvlw.rlp.de">Foerderung_Tourismus@mwvlw.rlp.de</a> unter dem Betreff „Teilnahmeunterlagen zum 1. Förderaufruf im Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur“ eingereicht werden. Eine vollständige Bewerbung erfolgt mit folgenden Unterlagen unter obligatorischer Verwendung der vorgegebenen Vorlagen:
<ul>
 	<li>Ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmebestätigung</li>
 	<li>Ausgefülltes Bewerbungsformular (Excel-Tabelle)</li>
 	<li>Ausgefüllte Formblätter: Projektbeschreibung, Gesamtkonzept, Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation</li>
 	<li>Detaillierte Ausgabenauflistung über die Gesamtausgaben der geplanten Investition nach DIN 276, untergliedert nach Werken und sofern erforderlich mit Massen- und Einheitspreisen inklusive Brutto und Nettoangaben (eigenes Dokument ohne Vorlage)</li>
 	<li>Nachweis der Vollfinanzierung (eigenes Dokument ohne Vorlage, siehe Nr. 5.6 Bewerbungsformular)</li>
</ul>
Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit<strong> einer</strong> E-Mail vollständig einzureichen. Bewerbungen mit wesentlichen Lücken können im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Auch formlose Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Eine Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt vor Ablauf der Bewerbungsfrist <strong>nicht</strong> durch das MWVLW.

Die in der Bewerbung gemachten Angaben sind verbindlich. Im Falle einer späteren Bewilligung ist deren Umsetzung in der angegebenen Art bzw. Höhe sicherzustellen. Nicht aufgeforderte Bewerbende sind nicht dazu berechtigt einen formalen Antrag zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Einreichung der Bewerbung bzw. einer etwaigen späteren Aufforderung zur formalen Antragsabgabe über das EFRE-Kundenportal kein Anspruch auf eine tatsächliche Förderung abgeleitet werden kann.

<strong>Fördergebiet</strong>

<em>Stärker entwickelte Regionen (SER):</em>

Region Koblenz mit der kreisfreien Stadt Koblenz, Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück- Kreis sowie Region Rheinhessen-Pfalz mit den kreisfreien Städten Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms, Zweibrücken und den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis, Mainz-Bingen, Südwestpfalz)

<em>Übergangsregion (ÜR)</em>

Region Trier mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier

<strong>Voraussichtliches Budget</strong>

Für den Förderaufruf stehen in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit ca. 8 Mio. Euro zur Verfügung, davon rund 4,8 Mio. Euro in den SER und 3,2 Mio. Euro in der ÜR.

Der Fördersatz beträgt in der Regel in SER maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben, in ÜR maximal 60 %. In beiden Regionenkategorien erfolgt eine Aufstockung mit Landesmitteln auf bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben.

<strong>Verfahren</strong>

Es ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen, bestehend aus einer Bewerbung im vorgelagerten Förderaufruf und folgendem formalen Antrag durch die im Förderaufruf als Antragsberechtigte ermittelten Bewerber. Der vorgelagerte Förderaufruf dient dazu, bereits vor der für die Interessenten aufwendigeren Antragstellung diejenigen Projekte zu ermitteln, die die Auswahlkriterien erfüllen, am besten in das Förderprogramm passen und eine maximale Wirkung der Förderung erwarten lassen.

Die Projektauswahl im Förderaufruf erfolgt anhand von Bewertungskriterien, die mit dem Förderaufruf bekannt gegeben werden. Sie finden diese <strong>Projektauswahlkriterien</strong> sowie deren Gewichtung im Downloadbereich rechts auf dieser Seite. Dort finden Sie ebenfalls einen Leitfaden mit detaillierter Beschreibung des Bewerbungsverfahrens und Auswahlprozesses.

<strong>Weitere Informationen und Kontakt</strong>

Mit Start des Förderaufrufes werden ab dem 22. Januar 2024 auf der Homepage des MWVLW umfassende Informationen und Vorlagen für die Bewerbung zur Verfügung gestellt.

Bei Unklarheiten zu den Bewerbungsunterlagen können Termine für telefonische Informationsgespräche mit Angabe der Kontaktdaten über<a href="mailto:foerderung_tourismus@mwvlw.rlp.de"> foerderung_tourismus@mwvlw.rlp.de</a> angefragt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Länge der Informationsgespräche auf 30 Minuten begrenzen müssen.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Referat 8308 – Tourismuswirtschaft und Investitionsförderung Tourismus

<a href="mailto:Foerderung_Tourismus@mwvlw.rlp.de">Foerderung_Tourismus@mwvlw.rlp.de</a>]]></content:encoded>
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		<title>Vollständiger Kommunal Kompass 2021-2027</title>
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		<author>iris.kremer@mwvlw.rlp.de(Iris Kremer)</author>
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		<pubDate>Wed, 25 Oct 2023 09:39:49 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mit den für kommunale Akteure relevanten Maßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stehen Ihnen nun insgesamt 440 Maßnahmen zur Recherche einer für Sie passenden Finanzierungsmöglichkeit Ihrer umwelt- oder nachhaltigkeitsbezogenen Projektidee zur Verfügung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der <a href="https://eu-kommunal-kompass-21-27.de/">Kommunal Kompass 2021-2027</a> wurde vervollständigt.

Mit den für <strong>kommunale Akteure</strong> relevanten Maßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (<strong>ELER</strong>) stehen Ihnen nun insgesamt <strong>440 Maßnahmen</strong> zur Recherche einer für Sie passenden Finanzierungsmöglichkeit Ihrer <strong>umwelt- oder nachhaltigkeitsbezogenen</strong> Projektidee zur Verfügung.

<strong>Weitere Neuerungen</strong>, auf die Sie sich demnächst im Kompass freuen können:

■         <strong>Überarbeitete Darstellung</strong> für die Bundeslandspezifischen Informationen im Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

■         <strong>Kontinuierliche Aktualisierung</strong> der bereits enthaltenen Förderangebote hinsichtlich der Ergänzung von Förderrichtlinien und Ansprechpartnern

■         Eine <strong>neue Suchfunktion</strong> für die Webseite zusätzlich zu derjenigen in der Förderdatenbank

Des Weiteren bietet der Kompass umfassende <strong>Zusatzinformationen</strong> für potenzielle Antragsteller:

■         Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten

■         Tipps zur Antragstellung

■         Good-Practice-Beispiele

■         Workshop-Angebote und Forschungsberichte

Zusätzlich bietet ein<strong> </strong><strong>Forum </strong>Nutzerinnen und Nutzern des Kompasses die Möglichkeit an<strong>,</strong> sich austauschen zu können.

Herausgeber des Kompasses ist das Bundesumweltamt. Nähere Informationen und den Zugang zum EU-Kommunal-Kompass erhalten Sie mit diesem <a href="https://eu-kommunal-kompass-21-27.de/">Link</a>.]]></content:encoded>
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		<title>Dick-Walther: 440.000 Euro für barrierefreien Tourismus in Haßloch</title>
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		<author>iris.kremer@mwvlw.rlp.de(Iris Kremer)</author>
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		<pubDate>Wed, 10 Aug 2022 08:54:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[barrierefreie Tourist-Information]]></category>
		<category><![CDATA[barrierefreier Tourismus]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Tourist-Information]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ortsgemeinde Haßloch investiert in den barrierefreien Umbau und die Neugestaltung der Tourist-Information am Rathausplatz sowie eine barrierefreie Toilettenanlage am Bahnhofsvorplatz.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="teaser-text">
<h6><span style="font-size: 12pt;">Die Ortsgemeinde Haßloch investiert in den barrierefreien Umbau und die Neugestaltung der Tourist-Information am Rathausplatz sowie eine barrierefreie Toilettenanlage am Bahnhofsvorplatz. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium fördert diese Bemühungen mit rund 440.000 Euro aus dem Förderprogramm REACT-EU des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther überreichte den entsprechenden Förderbescheid an Bürgermeister Tobias Meyer.</span></h6>
</div>
<div class="news-text-wrap">

„Die Tourist-Information ist einer der wichtigsten Anlaufstellen für einen Gast. Dort erhält er Beratung, Information und Service rund um seinen Aufenthalt“, sagte Dick-Walther. „Haßloch wird künftig über eine moderne, digitale und für jeden Gast 24 Stunden lang zugängliche Tourist-Information verfügen.“ Gerade nach der Corona-Pandemie seien Investitionen in die Zukunft wichtig, um günstige Rahmenbedingungen für die Tourismuswirtschaft und den Städtetourismus zu schaffen.

Die Umbaumaßnahmen finden im Rahmen des Modellprojektes „Ein Tag Urlaub in…“ statt. „Das Kooperationsprojekt Ihrer Modellregion über verschiedene Maßnahmen hinweg gehört zu unseren Vorzeigeprojekten im Rahmen der Förderung eines Tourismus für alle“, sagte Dick-Walther. Der Fördersatz für die Projekte beträgt 85 % der förderfähigen Kosten. Die Bauarbeiten konnten dank der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns bereits anlaufen.

</div>]]></content:encoded>
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		</item>
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